Dringend benötigter Wohnraum auch für nachfolgende Generation wird nachhaltig geschaffen

Vor ziemlich genau fünf Jahren haben wir mit den ersten Überlegungen und Planungen auf dem Grundstück des ehemaligen „Hailer-Hauses“ an der Seestraße in Seeon-Seebruck begonnen. Uns als Seeoner ist es sehr wichtig, etwas Schönes, Besonderes und Zeitloses zu entwickeln, das über Jahrzehnte hinweg Bestand hat. Unsere einzige Vorgabe im Rahmen der Ideenfindung war, dass Wohnungen in verschiedenen Größen geplant werden sollten und dass sich das Objekt gut in den Ort einfügt.

Die Entscheidung fiel nahezu einstimmig auf den Entwurf des Architekten Rudolf Rechl, der in der Region für besonders schöne, außergewöhnliche und zeitlose Objekte mit viel Liebe zum Detail steht. Von der Entscheidung bis heute haben wir die ursprüngliche Planung mehrfach überarbeitet, um auf die Anforderungen der Gemeinde und die Wünsche der Nachbarn einzugehen. Der besagte „Turm der Begegnung“ wurde in seiner Höhe dreimal auf ein mögliches Minimum reduziert und das Objekt in zwei Gebäudeteile getrennt, um nur die wesentlichen Änderungen zu nennen.

Der komplette Satz der endgültigen Pläne, die in der Gemeinde ausgestellt sind, kann unten heruntergeladen werden. Hierzu einfach auf den gewünschten Button klicken.

Eure Meinung ist uns wichtig!

Der Seeon-Seebrucker Gemeinderat steht mit großer Mehrheit hinter dem geplanten Wohnprojekt.

Dies wurde in der Sitzung am 22. Juli 2024 abermals deutlich und billigte mit lediglich zwei Gegenstimmen den überarbeiteten Entwurf sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan. Gleichzeitig wurde die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesegnet.

Uns ist es natürlich wichtig, dass jede Meinung berücksichtigt wird und dass jeder seine Befürchtungen gegenüber dem Vorhaben kundtun soll.

Deshalb bitten wir Euch bei einer positiver Bewertung zum geplanten Wohnobjekt uns Eure Stimme zu geben – online, unkompliziert und anonym.

3D-Simulation zur besseren Entscheidungs-
findung
 

Zur besseren Entscheidungsfindung haben wir eine 3D-Simulation erstellt, mit der man sich einen Überblick über das Objekt verschaffen kann.

Getroffene Zusagen

Folgende Zusagen wurden getroffen und werden in einem Vertrag mit der Gemeinde schriftlich fixiert:

Vermietung bevorzugt an Gemeindebürger und in gemischter Altersstruktur

Ein ganzes Jahr lang werden wir die Wohnungen für Vermietung an Einheimische reservieren. Dass wir hier Wort halten, zeigt die überwiegende Vermietung im Hieblhaus an Gemeindebürger!

Großzügige Straßengestaltung und bessere Sichtbarkeit

Die Stützmauer zur Straße wird auf einer Länge von ca. 100 m um 1 m in unser Grundstück zurückversetzt, mit dem Ziel, die Straße zu verbreitern und großzügiger zu gestalten.

Turm-Terrasse Ort der Begegnung

Auf Anraten des Landratsamtes wird auf einen Cafébetrieb verzichtet. Der dafür vorgesehene Raum und die Terrasse werden als Gemeinschaftsräume den Bewohnern, ihren Besuchern und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Büro mobiler Pflegedienst plus Unterkunft für die dazugehörigen Pflegekräfte

Zum einen soll der Pflegedienst den Bewohnern des Mehrgenerationenhauses bei Bedarf zur Seite stehen, zum anderen soll er mobil für die Gemeindebürger unterwegs sein.

Carsharing Elektromobilität

Wir stellen einen Carsharing-Parkplatz mit Ladesäule und einem Elektrofahrzeug für die Nutzung durch Bewohner, deren Besucher und die Öffentlichkeit zur Verfügung.

Öffentliche Wegeführung durch das Grundstück zum einen in Richtung Strandbad und zum anderen in Richtung Ortsmitte

Erleichtert den Weg ins Dorf und zum Strandbad.

Das gesamte Objekt wird vermietet und nicht an fremde Dritte verkauft

Dient also nicht wie bei vielen Bauträgerprojekten üblich der Spekulation. 

Sämtliche Bewohnerparkplätze werden in einer Tiefgarage unter dem Objekt untergebracht

Unschöne Autostellplätze verschwinden.

Gutachten

Folgende Gutachten wurden bisher erstellt und haben grünes Licht für die Umsetzung gegeben:

Brandschutz-gutachten

Schallschutz-gutachten

Lärmgutachten

Geologisches Gutachten / Standsicherheits-nachweis 

Hydrologisches Gutachten 

Überflutungs-nachweis
(Die Befürchtung der Nachbarn, dass bei Starkregen die angrenzenden Grundstücke überflutet werden, kann durch das Gutachten klar ausgeschlossen werden.)

Vorab Verbau-berechnung

Gutachten zum Verkehrs-aufkommen / Änderung der Verkehrssituation

Artenschutz-gutachten

© 2024 Andreas Hartl KG

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